Die Berufsbezeichnung für einen Arzt der Zahnmedizin lautet Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin. Zahnarzt wird man über das Studium der Zahnmedizin. Das Hochschulstudium setzt sich zusammen aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von jeweils fünf Semestern. Außerdem beinhaltet es die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung.
Inklusive der Prüfungszeiten wird für das Studium der Zahnmedizin von einer Regelstudienzeit von zehn Semestern und sechs Monaten ausgegangen. Theoretisch kann in Deutschland jeder, der die Allgemeine Hochschulreife erworben hat Zahnmedizin studieren. In der Praxis aber ist das Studienfach zulassungsbeschränkt, das heisst, der Numerus clausus regelt, wer zum Studium zugelassen wird.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann man dann die Zulassung zum Zahnmediziner, die so genannte Approbation beantragen. Nun hat der Zahnmediziner die Möglichkeit sich in einer freien Praxis niederzulassen oder aber als angestellter Zahnarzt in einer Zahnklinik für Zahnersatz zu arbeiten. Die Forschung ist eine weitere Option.
Wer während oder nach seinem Studium eine Doktorarbeit schreibt, darf sich nach bestandener Promotion Dr. med. dent nennen.
Die Aufgaben des Zahnarztes gehen von Prävention über Diagnose und Therapie bis hin zur Behandlung von Zahn-, Kiefer- und Munderkrankungen. Dabei reicht das Betätigungsfeld von Prophylaxemaßnahmen bis hin zum operativen Eingriff. Auch die Herstellung von Zahnersatz, kieferorthopädischen Geräten und ästhetische Aufgaben fallen in den Bereich des Zahnarztes. Abgerechnet werden diese Leistungen mit einer Zahnarztsoftware. Die Krankenkassen erhalten die Abrechnung und erstatten ggfl die Kosten.
Kieferorthopäden sind studierte Zahnärzte, die nach dem Studium der Zahnmedizin eine 4-jährige Weiterbildung durchlaufen haben.
Ebenso verhält es sich mit Oralchirurgen.
Wer Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg werden will, muss neben dem kompletten Zahnmedizinstudium auch das komplette Studium der Humanmedizin absolvieren.
Zahnärzte sind in Deutschland zum größten Teil Vertragszahnärzte der gesetzlichen Krankenkassen, da über 90% der Deutschen über gesetzliche Krankenkassen pflichtversichert sind. Die anderen 10% sind über eine private Krankenversicherung versichert bzw. besitzen teilweise überhaupt keine Versicherung.

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