Schönheitsoperationen sind chirurgische Eingriffe, die auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden, ohne dass ein notwendiger medizinischer Grund dafür vorliegt. Somit müssen Patienten die entstehenden Kosten selbst tragen.
Eine Ausnahmeregelung, in der die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist beispielsweise eine Anlegeoperation der Ohren, die allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr kostenlos ist. Unzumutbare Deformierungen, die psychische Erkrankungen nach sich ziehen können oder aber Schönheitsoperationen, die nach einer Krankheit oder einem Unfall durchgeführt werden müssen, werden von Krankenkassen bezuschusst oder auch ganz finanziert. Ob und wie viel eine Krankenkasse die Brustvergrößerung Kosten übernimmt, sollte man stets bei der Krankenkasse im Vorfeld erfragen.
Immer mehr Menschen, beiderlei Geschlechts, unterziehen sich einer Schönheitsoperation. Das Ziel ist immer eine subjektive Verschönerung des Aussehens und ein dadurch gesteigertes Selbstwertgefühl. Die moderne plastisch-chirurgische Medizin entfernt Falten und saugt Fett ab, korrigiert Augenlider oder bringt die Nase in die erhoffte ansehnliche Form, spritzt Lippen auf, strafft das Gesicht und verhilft zu einer Brustvergrößerung.
Schönheitsoperationen scheinen in der heutigen Zeit schon etwas Alltägliches zu sein, doch ist zu bedenken, dass es sich stets um einen operativen Eingriff mit eventuellen Risiken handelt. Nicht immer fallen die Ergebnisse der Schönheitsoperationen zur vollen Zufriedenheit des Patienten aus. Auch sind die Eingriffe recht schmerzhaft und unangenehm. Außerdem können z.B. bei Brustimplantaten Unverträglichkeiten oder schmerzende Gewebeverhärtungen auftreten. Es kann zu Entzündungen oder allergischen Reaktionen kommen.
Deshalb sollte vor Schönheitsoperationen immer das Gespräch mit einem kompetenten, seriösen Facharzt der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie stehen. Dieser ist verpflichtet über den Ablauf der Operation, der verwendeten Methoden und Arzneimittel bei der Schönheitsoperation und über die eventuellen Risiken aufzuklären. Nach ausführlicher Untersuchung und sachlicher Beratung entscheidet der Facharzt, ob Schönheitsoperationen überhaupt durchführbar sind. Sehr wichtig ist auch, sich bei der Krankenkasse ausführlich über die eventuell vollständige oder teilweise Kostenübernahme zu informieren.